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Die Vorzüge eines Bewerber-Management-Systems

Ein Bewerbermanagementsystem hilft ihnen bei der systematischen Verwaltung von Bewerbungen. Es ist nicht allzu lange her, dass wir Bewerbungen per Post erhalten haben. Die Herausforderung entsteht sobald die Bewerbung mit mehreren Personen geteilt werden muss - z.B. Personal Manager und Führungskraft oder auch in einer Filialorganisation. Die Bewerbungen per E-Mail haben das Verteilen deutlich erleichtert. Doch mit der DSGVO sind alle Unternehmen verpflichtet persönliche Unterlagen nach einer gewissen Zeit zu löschen. Doch wie lässt sich das sicherstellen, wenn die Bewerbungsunterlagen von mehreren Personen an verschiedenen Orten gespeichert werden?
Ein Bewerbermanagementsystem speichert alle Unterlagen an einem Ort und stellt sicher, dass alle berechtigten Personen darauf Zugriff haben. Das spart Zeit, Speicherplatz und hilft die Richtlinien der DSGVO einzuhalten. Jede Bewerbung wird der ausgeschriebenen Stelle zugeordnet und stellt sicher, dass alle am Bewerbungsprozess Beteiligten die gleichen Informationen haben. Damit ist der Bewerber im „System“ erfasst und kann „bearbeitet“ werden.
Die meisten Bewerbermanagementsysteme umfassen folgenden Funktionen:
- Karriereseite anlegen
- Inserate in Stellenbörsen veröffentlichen
- Smartphone optimierter Bewerbungsprozess
- Bewerber Login
- CV Parsing – automatisches Einlesen der persönlichen Bewerber Daten
- Nachrichten Center für interne Abstimmung
- E-Mail Kommunikationsvorlagen
- Individuelle Anpassung des Bewerbungsprozess
- Überblick über aktuellen Stand der Bewerbung
- Berichtswesen mit KPI‘s
Fazit:
Ein Bewerbermanagementsystem spart Zeit und damit Kosten bei der Verwaltung von Bewerbern im Unternehmen selber. Gleichzeitig reduziert sich die Reaktionszeit, um mit den Bewerbern in Kontakt zu kommen und das wiederum erhöht die Chancen den Bewerber für das Unternehmen zu gewinnen.
Der Einsatz eines Bewerbermanagementsystems ist natürlich mit einer Investition verbunden. Diese Investition amortisiert sich in der Regel im ersten Jahr durch die Kostenersparnis der Verwaltung.